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   VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06.KO   

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https://dejure.org/2006,26657
VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06.KO (https://dejure.org/2006,26657)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02.08.2006 - 1 L 1146/06.KO (https://dejure.org/2006,26657)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02. August 2006 - 1 L 1146/06.KO (https://dejure.org/2006,26657)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Maßnahmen zur Neuwahl eines Oberbürgermeisters; Wahlrechtsgrundsatz der Allgemeinheit der Wahl; Zulässigkeit der Bestimmung einer Altersgrenze für Kommunalbeamte

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    68-jähriger Bürgermeister muss in Rente gehen - Altersgrenze verstößt nicht gegen höherrangiges Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06
    Ebenso wenig berührt ist der im Zusammenhang mit der Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 2005 (Rechtssache C-144/04, Mangold ./. Helm, Rn. 74 f.) angenommene allgemeine Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts über das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
  • BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97

    Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 25. Juli 1997, NVwZ 1997, 1207) fordert der Wahlrechtsgrundsatz der Allgemeinheit der Wahl, dass jeder seine staatsbürgerlichen Wahlrechte in forma möglichst gleicher Weise ausüben kann.
  • BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im

    Auszug aus VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06
    Angesichts dessen hält die Kammer die Festlegung einer Höchstaltersgrenze auf 68 Jahre für hauptamtliche Kommunalbeamte wie den Antragsteller in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (so ausdrücklich: Beschluss vom 26. August 1993, DVBl. 1994, 43 f.) für verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04

    Verfassungsbeschwerde gegen § 20 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Vermessungsgesetz,

    Auszug aus VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06
    Insoweit nimmt die Kammer ausdrücklich Bezug auf die Einschätzung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2006, Vf.78-IV-04), der ausgeführt hat:.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06

    Idar-Obersteiner Oberbürgermeisterwahl kann stattfinden

    gegen a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 2. August 2006 - 1 L 1146/06.KO -.
  • VG Koblenz, 23.01.2007 - 1 K 1145/06

    Oberbürgermeister unterliegt

    Die Kammer (vgl. Beschluss vom 2. August 2006, 1 L 1146/06.KO) hat einen Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung von Maßnahmen zur Neuwahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin abgelehnt.

    Insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich Bezug genommen auf die Entscheidungen der Kammer (Beschluss vom 2. August 2006, 1 L 1146/06.KO), des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 20. September 2006, 2 B 10951/06.OVG) und des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 2. November 2006, VGH B 27/06 und VGH A 28/06).

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